Mietartikel Übersicht

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Online Deko-Verleihs Weddicted Feelings X The Honeycomb

1. Geltungsbereich und Vertragsbedingungen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von Weddicted Feelings X The Honeycomb (nachfolgend „Vermieter“), gelten für alle Verträge über den Verleih von Artikeln, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der im Online-Shop dargestellten Artikel abschließt. Oder seine Dienstleistung zum Eventstyling bucht.

1.2. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.

1.3. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt.

1.4. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.

1.5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

2. Gegenstand der Vermietung

2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Artikel.

2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.

3. Vertragsschluss

3.1. Erst durch die Mietanfrage des Mieters an den Vermieter, erhält der Mieter vom Vermieter ein verbindliches Angebot. Ab diesem Zeitpunkt sind die Artikel 7 Tage verbindlich für den zukünftigen Mieter reserviert. Mit der Unterschrift und der Rücksendung der Auftragsbestätigung des Mieters kommt der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter verbindlich zustande.

3.2. Nach Angaben der persönlichen Daten und durch das senden des Formulars, entsteht ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Formular aufgeführten Artikel seitens des Mieters. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Vermieter abgeben.

3.3. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

4. Mietdauer

4.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt 2 Tage vor dem Event und endet 2 Tage danach. Die Mieteinheiten können jedoch auch flexibel gestaltet werden. Jede nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform. 

5. Mietpreise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die angegebenen Mietpreise gelten für eine Mieteinheit.

5.2. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.

5.3. Die Zahlung erfolgt gestaffelt nach Rücksendung der Auftragsbestätigung per Überweisung auf das angegebene Konto. Mit Unterschrift der Auftragsbestätigung und Zusendung der Rechnung werden 50 % des gesamten Auftragswertes als Anzahlung fällig. Weiteren 20 % und die Kaution werden bis spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung fällig. Die restlichen 30 % werden bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung fällig.

5.4. Der Vermieter ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).

6. Rücktritt vom Mietvertrag und Stornierung

6.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.

6.2. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind ausgeschlossen.

6.3. Im Falle einer Stornierung des gesamten Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:
        – Nach Vertragsschluss: 25 % der Miethöhe

       – 14 Tagen vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe

       – 7 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe

       – Am Veranstaltungstag: 100% der Miethöhe

Die Lieferkosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.

7. Kaution

7.1. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu erheben. Die Höhe der Kaution beträgt mindestens 30% des Gesamtauftrags. Diese kann der Mieter dem Mietangebot entnehmen. Sie wird nach Mietende und der Feststellung von Unversehrtheit und Vollständigkeit der Mietgegenstände erstattet.

8. Lieferung- und Versand

8.1. Die Artikel werden je nach Entfernung vom Vermieter gebracht, vom Mieter abgeholt oder mit einem vom Vermieter gewählten Transportunternehmen verschickt.

8.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an die Vermieter zurück, da eine Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

8.3. Die Anlieferung und Abholung durch den Vermieter beinhaltet keinen Auf- und Abbau der Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.

8.4. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich festzuhalten.

8.5. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen.

8.6. Alle Maßangaben sind Circa-Maße.

8.7. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

8.8. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreises begrenzt.

9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen

9.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln.

9.2. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.

10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten

10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.

10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten.

10.3. Gibt der Mieter die Mietartikel nicht rechtzeitig zurück, so wird der Mietpreis des jeweiligen Artikels pro Tag der Verspätung in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

11. Reinigung

11.1. Der Mieter hat die Mietartikel grob gereinigt zurückzugeben. Die abschließende Reinigung erfolgt durch den Vermieter und ist im Mietpreis enthalten.

12. Haftung des Mieters

12.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.

12.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.

12.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen abzutreten.

12.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den Vermieter zu erstatten.

12.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.

12.6. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

13. Haftung des Vermieters

13.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.

13.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von der Haftung vollständig ausgeschlossen

14. Widerrufsrecht

14.1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.

15. Anwendbares Recht

15.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.

16. Alternative Streitbeilegung

16.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

16.2. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

17. Vertragsänderungen

17.1. Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich vereinbart worden sind.

 

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