Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Eventdienstleisters The Honeycomb – Eventdesign
1. Geltungsbereich und Vertragsbedingungen
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von The Honeycomb (nachfolgend
„Vermieter“), gelten für alle Verträge über den Verleih von Artikeln, die ein Verbraucher oder
Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der im Online-Shop dargestellten
Artikel abschließt. Oder seine Dienstleistung zum Eventstyling bucht.
1.2. Es gelten ausschließlich die Geschäftsbedingungen des Vermieters.
1.3. Inhalt und Umfang des Mietvertrags werden schriftlich, in Textform, bestimmt.
1.4. Mündliche Absprachen sind bis zur Bestätigung in Textform unverbindlich.
1.5. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen, oder eine Bestimmung im Rahmen
sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder unwirksam werden so wird hiervon die Wirksamkeit
aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Gegenstand der Vermietung
2.1. Mietgegenstände sind die im Mietangebot bzw. Mietvertrag angegebenen Artikel.
2.2. Die Mietgegenstände stehen im Eigentum des Vermieters.
3. Vertragsschluss
3.1. Erst durch die Mietanfrage des Mieters an den Vermieter, erhält der Mieter vom Vermieter ein
verbindliches Angebot. Ab diesem Zeitpunkt sind die Artikel 7 Tage verbindlich für den zukünftigen
Mieter reserviert. Nach Annahme des Angebots erhält der Mieter eine Anzahlungsrechnung, bei der
der Anzahlungsbetrag extra ausgewiesen ist. Mit dem Eingang der Anzahlung auf dem Bankkonto des
Vermieters kommt der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter verbindlich zustande.
3.2. Nach Angaben der persönlichen Daten und durch das Überweisen des Anzahlungsbetrags,
entsteht ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Formular aufgeführten Artikel
seitens des Mieters.
3.3. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
4. Mietdauer
4.1. Die Mietdauer wird zwischen den Parteien in Textform vereinbart. Sie beginnt 2 Tage vor dem
Event und endet 2 Tage danach. Die Mieteinheiten können jedoch auch flexibel gestaltet werden. Jede
nachträgliche Änderung der Mietdauer bedarf ebenfalls der Bestätigung des Vermieters in Textform.
5. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
5.1. Die angegebenen Mietpreise gelten für eine Mieteinheit.
5.2. Die Mietpreise beinhalten keine Kosten für die Anlieferung und Abholung sowie Auf- und Abbau
der Mietgegenstände. Diese Kosten werden gesondert berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.
5.3. Die Zahlung erfolgt nach Zusendung der Rechnung per Überweisung auf das angegebene Konto
innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rechnung.
5.4. Maike Baumgärtner (The Honeycomb) ist berechtigt, die Auftragsdurchführung bei
Zahlungsverzug zu verweigern, bis fällige Rechnungen und Mietsicherheiten vom Kunden vollständig
gezahlt sind (Zurückbehaltungsrecht).
5.5. Maike Baumgärtner (The Honeycomb) behält sich das Recht vor, in einer Abschlussrechnung nach
Auftragsdurchführung eventuelle Mehrkosten sowie Kosten für Ersatzbeschaffungen oder
Aufwendungen für Schadens- und Wertersatzes in Rechnung zu stellen.
5.6. Maike Baumgärtner (The Honeycomb) ist berechtigt, Nachforderungen zu stellen, wenn einzelne
Kostenpositionen bei Erstellung der ersten Rechnungsstellung nicht bekannt waren.
6. Rücktritt vom Mietvertrag, Stornierung, Reduzierung des Umfangs
6.1. Die Mietgegenstände werden wie gesehen vermietet.
6.2. Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter werden nur anerkannt, wenn der Schaden durch
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters
oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen. Die Ersatzpflicht beschränkt sich in diesem Fall jedoch
auf den vertragstypischen Schaden. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. entgangener Gewinn, sind
ausgeschlossen.
6.3. Im Falle einer Stornierung des Auftrags gelten die folgenden Stornierungskosten:
– Nach Vertragsschluss: 25 % der Miethöhe
– 28 Tagen vor Mietbeginn: 50 % der Miethöhe
– 14 Tagen vor Mietbeginn: 75 % der Miethöhe
– 2 Tage vor Mietbeginn: 100% der Miethöhe
Die Lieferkosten werden im Falle einer Stornierung nicht berechnet.
6.4. Nach Abschluss des Vertrags ist der Mieter an das gebuchte Datum und den Umfang des Auftrags
gebunden. Der Gesamtbetrag des Auftrags kann nach Absprache um 10 % verringert werden. Bei
größeren Reduzierungen, die 10 % des Gesamtauftragswertes übersteigen, können die Artikel durch
andere, verfügbare Artikel im Sortiment des Vermieters ausgetauscht werden, bis die Differenz
ausgeglichen ist.
7. Kaution
7.1. Es wird keine Kaution erhoben.
8. Lieferung- und Versand
8.1. Die Artikel werden je nach Entfernung vom Vermieter gebracht, vom Mieter abgeholt oder mit
einem vom Vermieter gewählten Transportunternehmen verschickt.
8.2. Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an die Vermieter zurück, da eine
Zustellung beim Mieter nicht möglich war, trägt der Mieter die Kosten für den erfolglosen Versand.
Dies gilt nicht, wenn der Mieter den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht
zu vertreten hat oder, wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert
war, es sei denn, dass der Vermieter ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.
8.3. Die Anlieferung und Abholung durch den Vermieter beinhaltet keinen Auf- und Abbau der
Mietgegenstände. Für Aufbau und Abbau durch den Vermieter bedarf es der Vereinbarung in
Textform. Es gelten die im Mietangebot angegebenen Kostensätze.
8.4. Der Mieter verpflichtet sich zum Zeitpunkt der Übergabe, die Mietgegenstände umgehend auf
Menge und Unversehrtheit zu überprüfen und bestätigt mit der Übernahme die Vollständigkeit und
den einwandfreien Zustand dieser. Im Fall des Verzichts auf die Überprüfung ist eine spätere
Mängelanzeige ausgeschlossen und wird nicht anerkannt. Beanstandungen sind umgehend schriftlich
festzuhalten.
8.5. Der Mieter oder ein bevollmächtigter Vertreter hat zum Zeitpunkt der Anlieferung anwesend zu
sein. Ist zum vereinbarten Zeitpunkt der Anlieferung weder der Mieter noch ein bevollmächtigter
Vertreter anwesend, gilt die Lieferung als unbeanstandet angenommen. Spätere Mängelrügen sind
ausgeschlossen.
8.6. Alle Maßangaben sind Circa-Maße.
8.7. Wird die Anlieferung vom Vermieter übernommen, so hat der Vermieter bei Störungen aufgrund
höherer Gewalt, die ihm die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, die
Überschreitung der vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
8.8. Kommt der Vermieter mit der Übergabe der Mietsache in Verzug, ist eine etwaige Entschädigung
des Mieters maximal auf den Betrag des vereinbarten täglichen Mietpreises begrenzt.
9. Sorgfaltspflicht und Reklamationen
9.1. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit ordnungsgemäß und pfleglich zu
behandeln.
9.2. Dem Mieter ist bekannt, dass die Mietgegenstände mehrfach eingesetzt werden und nicht immer
neuwertig sind. Normale Gebrauchsspuren stellen keinen Reklamationsgrund dar.
10. Rückgabe und Wiederbeschaffungskosten
10.1. Nach Ablauf der Mietzeit sind die Mietgegenstände in gleichem Zustand, wie ausgehändigt zum
vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
10.2. Die vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zur Beendigung des Mietverhältnisses
und befreit den Mieter nicht von seinen Sicherungspflichten.
10.3. Gibt der Mieter die Mietartikel nicht rechtzeitig zurück, so wird der Mietpreis des jeweiligen
Artikels pro Tag der Verspätung in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes
bleibt hier
11. Besondere Bedingungen für Auf-/Abbau Leistungen
11.1. Wird der Vermieter beauftragt, die Auf- und/oder Abbau Leistungen am Ort der Veranstaltung
auszuführen, so gilt hierfür Folgendes:
11.2. Der Vermieter erbringt die Leistungen nach Wahl in eigener Person oder durch qualifiziertes, von
ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Vermieter auch der Leistungen Dritter
(Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der
Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt, hat der Mieter keinen Anspruch auf Auswahl einer
bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Dienstleistung.
11.3. Der Vermieter wird sich im Fall der Lieferung & Auf-/Abbau Leistung, vor der Zustellung der
Auftragsbestätigung mit dem Mieter in Verbindung setzen, um die genauen Daten für die gewünschten
Leistungen abzuklären. Diese werden in der Auftragsbestätigung niedergeschrieben. Der Mieter trägt
dafür Sorge, dass die ausführende Kraft bzw. das vom Vermieter beauftragte Personal zum
vereinbarten Termin Zugang zu den betreffenden Einrichtungen hat.von unberührt.
12. Reinigung
12.1. Der Mieter hat die Mietartikel grob gereinigt zurückzugeben. Die abschließende Reinigung erfolgt
durch den Vermieter und ist im Mietpreis enthalten.
13. Haftung des Mieters
13.1. Der Mieter haftet für Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände bis zur vollständigen
Rückgabe an den Vermieter. Er hat den Vermieter unverzüglich über etwaige Beschädigungen des
Mietgegenstandes zu unterrichten. Das Gleiche gilt, wenn der Mietgegenstand gestohlen worden ist
oder Dritte in irgendeiner Form Rechte an diesem Gegenstand geltend machen.
13.2. Im Fall von Beschädigungen oder Verlust der Mietgegenstände durch Dritte haftet der Mieter.
13.3. Auf Verlangen des Vermieters hat der Mieter Schadensersatzansprüche gegen Dritte an diesen
abzutreten.
13.4. Im Fall von reparaturfähigen Beschädigungen hat der Mieter die Reparaturkosten an den
Vermieter zu erstatten.
13.5. Im Fall von nicht reparaturfähigen Beschädigungen oder Verlust haftet der Mieter mit dem
Neuwert, auf Basis der Wiederbeschaffungskosten.
13.6. Die Mietgegenstände sind nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser die Mietgegenstände in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, die Mietgegenstände für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
14. Haftung des Vermieters
14.1. Der Vermieter ist von der Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit
der Benutzung des Mietgegenstands durch den Mieter, durch vom Vermieter oder Mieter beauftragte
Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere dem
Vermieter zuzuschreibende Ursachen befreit. Ausgenommen, der Schaden wurde durch Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht. In diesem Fall bleibt die Haftung des Vermieters auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
14.2. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind
von der Haftung vollständig ausgeschlossen.
15. Widerrufsrecht
15.1. Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Vermieters.
16. Anwendbares Recht
16.1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
17. Alternative Streitbeilegung
17.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
17.2. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor eine
Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
18. Vertragsänderungen
18.1. Änderungen des Vertrages sind nur dann wirksam, sofern sie durch beide Parteien schriftlich
vereinbart worden sind.

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